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Wir über Uns |
Heiden-Leblich liegt im Kreis Borken, westliches Münsterland und gehört zum Bundesland Nordrhein Westfalen.
Als im 30-jährigen Krieg (die Zeit der Religionskriege) die so genannten Bürgerwehren ins Leben gerufen wurden, fanden sich auch in Leblich beherzte Männer und gründeten eine Bürgerwehr. Diese Wehren hatten es sich zur Aufgabe gemacht, Kirche, Land und Leute vor plündernden Kriegshorden zu schützen.
Am Ende des Krieges (1648), im Jahre 1654, gründeten die Leblicher Bürger eine Schützenbruderschaft. Die Gründungsplakette mit den Namen BRUN - BOEST
ALBERT - FORNEFELD
BERNT - SMELTINCK
JAEN - WIELKES
auf der Rückseite und mit dem heiligen St. Georg auf der Vorderseite sowie einer Armbrust mit der heiligen Katharina ist im Original erhalten.
Im 18. Jahrhundert war die Schützenbruderschaft sicher noch zur Verteidigung nach außen angelegt. Im 19. Jahrhundert war dann schon das Schützenfest und Vogelschießen in unregelmäßigen Abständen als Feier angelegt. Im 20. Jahrhundert wurde dann doch schon regelmäßig (mit Ausnahme während der beiden Weltkriege) Schützenfest gefeiert. An Hand der Plaketten können wir das nachweisen.
Bis zum heutigen Tag feiern wir im Wechsel mit der Nordicker Schützenbruderschaft alle 2 Jahre an Pfingsten unser traditionelles Schützenfest.
Im Jahre 1994 wurde unsere Bruderschaft als Schützenbruderschaft St. Georgius Heiden-Leblich im Vereinsregister am Amtsgericht Borken
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eingetragen. Eingetragene Mitglieder sind der Präsident, sein Stellvertreter, der Kassierer und der Schriftführer.
Jede Nachbarschaft (Hook) ist durch ein Vorstandsmitglied im Vorstand vertreten. Das Offizierskorps ist durch den Oberst, Major und Hauptmann auch mit Sitz und Stimme im Vorstand vertreten.
Eine Satzung regelt die Belange der Mitglieder. Das Vogelschießen findet am Pfingstdienstag an der Leblicher Vogelstange statt. Dieses Waldstück wird schon im 17. Jahrhundert urkundlich erwähnt.
Seit 1990 steht unser Schützenfestzelt am Dorstener Landweg. Dieser wurde von den Mitgliedern in Eigenleistung als Bolz- und Schützenfestplatz hergerichtet und am 09. September 1990 offiziell eingeweiht.
Mitglied kann bei uns jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wer den Vogel abschießen kann regelt die Satzung und eine Schießliste vom 20. April 1979.
Die Verantwortlichen des Vorstandes sind sich darin einig, dass Erbe der Vorfahren in Ordnung, Eintracht und Frosinn weiter zu führen, die Tradition zu wahren und das Jahrhundertalte Kulturgut - die Schützenbruderschaft St. Georgius Heiden-Leblich - pfleglich zu behandeln. Nicht alles Alterhergebrachte ist dem Zeitgeist zu opfern sowie mit Sachverstand und Dinge zu ändern, die Tradition und das Hier und Heute mit einander verbinden.
350 Jahre Schützenbruderschaft
St. Georgius Heiden-Leblich,
es lohnt sich dabei zu sein,
es lohnt sich dafür zu streben.
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